03.02.01.05 (Nordrhein-Westfalen) Durchführen der Berufsausbildung (Berufsausbilder/-in 1)
- Laufende Nr
- 105
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.02
- SYS_3
- 03.02.01
- SYS_4
- 03.02.01.05
- ORGEINHEIT
- Bildungswesen
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Ausbildung
- ERAAA
- Durchführen der Berufsausbildung (Berufsausbilder/-in 1)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- E 10
- BW
- 12
- Mitte
- E 9
- NRW
- EG 12
- NS
- 10
- NV
- EG 9
- SAC
- E 9
- SAH
- E 9
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Durchführen der Berufsausbildung
Kenntnisse entsprechend Berufsbild und internen Regelungen vermitteln, über die gesamte Ausbildungszeit eine oder mehrere Ausbildungsgruppen führen. Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz vermitteln. Fachlehrgänge und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen vorgegebener Konzepte vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Den Auszubildenden je nach Ausbildungsplan und -stand die auszuführenden Arbeiten erläutern, Lernfortschritte überwachen und Ergebnis überprüfen. Geeignete Arbeitsaufträge auswählen, Kostenkalkulationen durchführen, Ausführung überwachen. Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten. Einhaltung der Ausbildungs-, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Auszubildende hinsichtlich persönlicher Entwicklungsziele beraten. Ausbildungsunterlagen, Anschauungs- und Demonstrationsmedien aktualisieren und erproben.
Festlegen der Betriebseinsätze
lnner- und außerbetriebliche Einsätze planen und hierfür geeignete Ausbildungsplätze auswählen. Lernziele mit Ausbildungsbeauftragten vereinbaren. Ausbildungsbeauftragte qualifizieren.
Instandhalten von Ausbildungsmitteln
Lernmittel, Maschinen und sonstige Einrichtungen laufend kontrollieren, notwendige Wartungs- und lnstandhaltungsarbeiten durchführen lassen.
Führen von Auszubildenden
Auszubildende beurteilen, Förder-, Entwicklungs- und Beurteilungsgespräche im Hinblick auf die Erreichung der geforderten Kompetenzen führen. Kosten- und umweltbewusstes Handeln fördern, arbeitssicheres Verhalten schulen, Ordnung und Sauberkeit sicherstellen. Bei grober Pflichtverletzung des Ausbildungsvertrages (z.B. unentschuldigte Abwesenheit in der Berufsschule) disziplinarische Maßnahmen vorschlagen bzw. einleiten, Aussprachen mit Erziehungsberechtigten, Betriebsrat und Berufsschule herbeiführen. Übernahme- und Einsatzempfehlungen aussprechen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Die Planung und Durchführung der Berufsausbildung erfordert die Ausbildung zum Meister mit Ausbildungsbefähigung. | 9 | 69 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen Begrenzung auf Ausbildungsplanung und -durchführung bis zu drei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Ausbildung erfolgt nach formalisierten Ausbildungsplänen, erfordert jedoch z.B. beim Festlegen der Betriebseinsätze einen größeren Spielraum. | 3 | 18 |
| 3. | Kooperation Die Vorbereitung der Ausbildung sowie das Festlegen der Betriebseinsätze erfordern regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmungen mit den entsprechenden internen und externen Bereichen. | 4 | 15 |
| 4. | Mitarbeiterführung Führungsverantwortung gegenüber den Auszubildenden. | 3 | 10 |
| Summe Punkte | 118 |