Aufgaben Datenbank

03.02.01.05 (Nordrhein-Westfalen) Durchführen der Berufsausbildung (Berufsausbilder/-in 1)

Laufende Nr
105
SYS_1
03
SYS_2
03.02
SYS_3
03.02.01
SYS_4
03.02.01.05
ORGEINHEIT
Bildungswesen
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Ausbildung
ERAAA
Durchführen der Berufsausbildung (Berufsausbilder/-in 1)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
E 10
BW
12
Mitte
E 9
NRW
EG 12
NS
10
NV
EG 9
SAC
E 9
SAH
E 9

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Durchführen der Berufsausbildung

Kenntnisse entsprechend Berufsbild und internen Regelungen vermitteln, über die gesamte Ausbildungszeit eine oder mehrere Ausbildungsgruppen führen. Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz vermitteln. Fachlehrgänge und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen vorgegebener Konzepte vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Den Auszubildenden je nach Ausbildungsplan und -stand die auszuführenden Arbeiten erläutern, Lernfortschritte überwachen und Ergebnis überprüfen. Geeignete Arbeitsaufträge auswählen, Kostenkalkulationen durchführen, Ausführung überwachen. Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten. Einhaltung der Ausbildungs-, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Auszubildende hinsichtlich persönlicher Entwicklungsziele beraten. Ausbildungsunterlagen, Anschauungs- und Demonstrationsmedien aktualisieren und erproben.

Festlegen der Betriebseinsätze

lnner- und außerbetriebliche Einsätze planen und hierfür geeignete Ausbildungsplätze auswählen. Lernziele mit Ausbildungsbeauftragten vereinbaren. Ausbildungsbeauftragte qualifizieren.

Instandhalten von Ausbildungsmitteln

Lernmittel, Maschinen und sonstige Einrichtungen laufend kontrollieren, notwendige Wartungs- und lnstandhaltungsarbeiten durchführen lassen.

Führen von Auszubildenden

Auszubildende beurteilen, Förder-, Entwicklungs- und Beurteilungsgespräche im Hinblick auf die Erreichung der geforderten Kompetenzen führen. Kosten- und umweltbewusstes Handeln fördern, arbeitssicheres Verhalten schulen, Ordnung und Sauberkeit sicherstellen. Bei grober Pflichtverletzung des Ausbildungsvertrages (z.B. unentschuldigte Abwesenheit in der Berufsschule) disziplinarische Maßnahmen vorschlagen bzw. einleiten, Aussprachen mit Erziehungsberechtigten, Betriebsrat und Berufsschule herbeiführen. Übernahme- und Einsatzempfehlungen aussprechen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Die Planung und Durchführung der Berufsausbildung erfordert die Ausbildung zum Meister mit Ausbildungsbefähigung.
969
1.3.Berufserfahrungen
Wegen Begrenzung auf Ausbildungsplanung und -durchführung bis zu drei Jahre ausreichend.
16
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Die Ausbildung erfolgt nach formalisierten Ausbildungsplänen, erfordert jedoch z.B. beim Festlegen der Betriebseinsätze einen größeren Spielraum.
318
3.Kooperation
Die Vorbereitung der Ausbildung sowie das Festlegen der Betriebseinsätze erfordern regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmungen mit den entsprechenden internen und externen Bereichen.
415
4.Mitarbeiterführung
Führungsverantwortung gegenüber den Auszubildenden.
310
Summe Punkte118